Allgemeinverfügung des Landratsamtes Hof

Ab Montag, den 19.04.2021 dürfen keine Kinder die Kindereinrichtung betreten.

Ausgenommen davon sind Kinder, deren beide Erziehungsberechtigte in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeit an der Betreuung gehindert sind.

Hierzu ist der Bedarf schriftlich einzureichen, entsprechende Formulare sind in der Einrichtung erhältlich.

 

Euer Kita-Team